Übersicht Markt­überwachungs­behörden BFSG

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So genannte Marktüberwachungsbehörden werden sich um die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben kümmern, diese kontrollieren und im Falle von Verstößen Maßnahmen veranlassen – so sieht es das BFSG (Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz) vor. Im föderalen Deutschland wird die Marktüberwachung Ländersache sein, das heißt wir reden hier von 16 einzelnen, zuständigen Stellen. Im Folgenden will ich bisher zuständige Adressen listen, und diesen Beitrag erweitern, sofern mir weitere Stellen bekannt werden: