Über das Projekt

Die Deadline des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) liegt hinter uns: Ab 28.6.2025 erfordert die nationale Umsetzung des „European Accessibility Acts“, dass unter anderem E-Commerce-Projekte zugänglich für eine Vielzahl von User*innen sein muss.

Der Hintergrund der Regelung: Barrieren im Online-Shop schließen potenziell Kaufwillige ähnlich aus wie ein Ladengeschäft, das nicht alle besuchen können. Und während einem bauliche Hürden oder ein ignorantes Shop-Personal in einem physischen Geschäft zurecht absurd vorkommen würden, stoßen Ihre Kund*innen in Spe bei Ihrem digitalen Shop häufig auf unüberwindbare Barrieren. Und werden so schlimmstenfalls aus diesem ausgeschlossen (und auch davon, Ihre Ware oder Dienstleistung zu kaufen).

Aber konkrete Ratschläge, wie man typische E-Commerce-Nutzungsmuster nach bestehenden Standards barrierefrei implementiert, sind eher schwer zu finden. Deswegen habe ich in diesem Projekt typische Patterns zusammengestellt, die Online-Shop-Betreibenden praxisnahe Ratschläge und Codebeispiele an die Hand geben soll um sich auf die gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten und den eigenen Webauftritt regelkonform barrierefrei (d. h. zum Beispiel nach Web Content Accessibility Guidelines und Europäischer Norm 301 549) umzusetzen.

Folgende Module gibt es:

Neben den Schwerpunkt-Kapiteln biete ich eine Beispielimplementation der erklärten Patterns in einem HTML-Shop-Dummy und eine Austauschplattform für alle Lernenden auf Slack an.

Wie ist „barrierefrei“ definiert?

Auch wenn das BFSG (bzw. die zugrundeliegende EU-Direktive) nicht ausdrücklich auf konkrete Standards und Normen zur Barrierefreiheit verweist und stattdessen eher abstrakt „Barrierefreiheit“ verlangt, ist in der Europäischen Union „digitalen Barrierefreiheit“ faktisch klar definiert: in Form der Europäische Norm (EN) 301 549. Siehe auch meinen Blogartikel zum Thema. Weltweit betrachtet wird ein Webauftritt als „minimal zugänglich“ angesehen, wenn er die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines erfüllt (die übrigens in der EN referenziert werden).

Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt in ihren FAQ zum Gesetz klar:

In Bezug auf digitale Barrierefreiheit lässt sich bereits auf die EN 301 549 verweisen

Entsprechend basieren die Ratschläge und Empfehlungen in diesem Kurs auf diesen beiden Standards, erklärt aber auch Fachmethoden zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzungsfreundlichkeit darüber hinaus.

Über den Autor

Porträt Marcus Herrmann

Hinter diesem Projekt steht Marcus Herrmann, Webentwickler seit 2001, Berater für Web-Barrierefreiheit und Tester im BIK BITV-Prüfverbund und IAAP-zertifizierter „Web Accessibility Specialist“, der schon einigen namhaften Kunden dabei helfen konnte, ihre Zugänglichkeit zu erhöhen. Er bloggt auf marcus.io, veröffentlicht Fach-Artikel zum Thema Zugänglichkeit auf z. B. Smashing Magazine und hat in der Vergangenheit ein E-Book namens „Accessible Vue“ veröffentlicht. Mehr über mich findet sich auf meiner Website marcus-herrmann.com.