Verpflichten sich Agenturen zur Barrierefreiheit?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt ab Ende Juni 2025 einige Barrierefreiheitsanforderungen an eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen. Darunter auch Websites und im Speziellen Onlineshops, um die (und deren Zugänglichkeit) es in diesem Projekt vor allem geht.
Nicht in jedem Fall werden E-Commerce-Projekte aber vom Auftraggebenden „inhouse“ umgesetzt – manchmal wird auch für die Realisierung eines Onlineshops die Expertise einer Web-Agentur bemüht. Diese ist nicht direkt von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG betroffen - es sei denn, sie sichert dem Kunden oder der Kundin ausdrücklich (explizit) Zugänglichkeit (z. B. in Form von WCAG1 -Konformität2 zu). Andernfalls bleibt die Bringschuld eines barrierefreien Webshops beim Kunden. Ein kleiner Exkurs: das verbleibt sie ohnehin teilweise, denn Barrierefreiheit besteht nicht nur aus technischem Themen allein – sondern auch der Qualität der Redaktion oder einer zugänglichen Gestaltung. Und beides liegt vor allem auf dem Spielfeld des Shop-Betreibenden.
Allerdings hat der Jurist Dr. Thomas Schwenke in seinen häufigen Fragen zum BFSG3 noch eine weitere Möglichkeit in Betracht gezogen: Besteht unter Umständen eine implizite Pflicht zur Anlieferung eines barrierefreien Webshops auch für Agenturen unabhängig von vertraglichen Einigungen, weil mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Zugänglichkeit im E-Commerce als „zu erwartende Beschaffenheit“ des Lieferergebnisses eingeschätzt wird?
Wie bei vielem rund um das BFSG wird erst die Praxis zeigen, ob die oben beschriebene Lesart von Überwachungstellen und Gerichten geteilt wird. Unabhängig davon ist es aber sinnvoll, sein internes Shop- oder externes Agentur-Team mit Wissen um zugängliche Muster und Strategien aufzuschlauen. Dazu biete ich hier auf „E-Commerce Barrierefrei“ daneben ausdrückliche Team-Zugänge, eine barrierefreie Shop-Implementation und eine Austauschmöglichkeit für Lernende an.
Über den Autor
Marcus Herrmann ist Webentwickler, zertifizierter Web Accessibility Specialist (WAS) nach IAAP und qualifizierter BIK BITV-Test-Prüfer. Er baute 2001 seine erste Website, beschäftigt sich seit zehn Jahren mit Web-Barrierefreiheit und hat sich intensiv in Strategien und Muster für zugänglichen E-Commerce eingearbeitet.
E-Commerce Barrierefrei
Zugängliches und praktisches Online-Shop-Wissen