BFSG-Strafen ab 28.06.2025?

Es sind aktuell einige Beiträge zu finden, die sinngemäß eine Frage stellen, die bestimmt einige zurzeit beschäftigt: „Sind Strafen zu erwarten, wenn mein (betroffenes) Projekt am 28.06.2025 unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht barrierefrei ist?“ Und die Antwort dort lautet meist „Nein“.

Hier würde ich aber die Fragestellung genau lesen, bevor man sich entspannt zurücklehnt - sie spricht davon, ob zum Stichtag Strafen zu erwarten sind, und hier kann man davon ausgehen, dass die Marktüberwachungsbehörde MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) immer noch nicht ganz startbereit ist. Laut Härting Rechtsanwälte könnte in Hessen sogar noch die Ratifizierung des Staatsvertrags fehlen, dass die Marktüberwachungsaufgaben zentral an die MLBF übergibt1 .

Das heißt aber nicht, dass das BFSG keine Zähne hat, die MLBF nicht irgendwann bereit sein wird und Strafen nicht im Gesetz vorgesehen sind (wie es leider bei der Richtlinie für die Digitale Barrierefreiheit des Öffentlichen Sektors der EU, WAD, der Fall ist)!

Über den Autor

Porträt Marcus Herrmann

Marcus Herrmann ist Webentwickler, zertifizierter Web Accessibility Specialist (WAS) nach IAAP und qualifizierter BIK BITV-Test-Prüfer. Er baute 2001 seine erste Website, beschäftigt sich seit zehn Jahren mit Web-Barrierefreiheit und hat sich intensiv in Strategien und Muster für zugänglichen E-Commerce eingearbeitet.

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